Mit dem 25.07.2022 ist die „Agentur für Stiftungs- und Wissenschaftskommunikation – ANNUNTIO“ übergegangen in „Elbetext – Kommunikation für Stiftungen und Wissenschaft“ (nachfolgend genannt „Elbetext“ und vertreten durch den Inhaber Dr. Thomas Orthmann)

Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beraterleistungen und Auskünften. Abweichungen hiervon müssen von Elbetext grundsätzlich schriftlich anerkannt werden. Elbetext erbringt ausschließlich B2B-Leistungen.

1) URHEBERSCHUTZ & NUTZUNGSRECHTE

1.1. Ein an Elbetext erteilter Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung eines Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

1.2. Die Arbeiten (Texte, Konzepte, grafische Entwürfe, programmierte Codes etc.) von Elbetext sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dessen Regelungen gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3. Ohne die Zustimmung von Elbetext dürfen die Arbeiten (einschließlich der Urheberbezeichnung) weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werkes – ist unzulässig.

1.4. Die Werke von Elbetext dürfen nur für die in der schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Nutzungsrechte werden – sofern nicht anders vereinbart – nur in einem territorial, zeitlich oder inhaltlich begrenzten Umfang übertragen.

1.5. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach vollständiger Zahlung des Honorars sowie aller auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen und verauslagten Fremdkosten. Nutzt der Auftraggeber entgegen dieser Geschäftsbedingung die erbrachten Arbeiten bereits vorher, ist das Honorar – so wie im Angebot oder in der Rechnung ausgewiesen – sofort fällig. Die Arbeiten gelten dann als fehlerfrei angenommen.

1.6. Wiederholungsnutzen (z. B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig. Sie bedürfen der Einwilligung von Elbetext.

1.7. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von Elbetext. Über den Umfang der Nutzung steht Elbetext ein Auskunftsanspruch zu.

1.8. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen grundsätzlich kein Miturheberrecht.

1.9. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Elbetext, ein erhöhtes Honorar in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. War ein Honorar nicht vereinbart, gilt die nach dem Vergütungstarifvertrag Design branchenübliche Vergütung als vereinbart.

 

2) AUFTRAGSVERGABE

2.1. Die Auftragsvergabe an Elbetext hat grundsätzlich in schriftlicher Form zu erfolgen. Davon unberührt bleibt die gesetzlich verbindliche Wirksamkeit mündlicher Zusagen (bspw. die telefonische Annahme von Angeboten oder die Zusicherung einer bestimmten Honorarzahlung).

2.2. Aufträge werden grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt bearbeitet, zu dem eine schriftliche Auftragsbestätigung bzw. ein Vertrag mit einer genauen Beschreibung des Leistungsumfangs und der Leistungsbedingungen vorliegt. Sollten einzelne Projekte oder Werke es nötig machen, Einzelleistungen bereits vor Ausfertigung eines schriftlichen Vertrages zu erbringen, gelten die hier aufgeführten AGB sowie die im Rahmen eines Auftrags mündlich bzw. schriftlich getroffenen Vereinbarungen.

 

3) VERGÜTUNG & HONORARBEDINGUNGEN

3.1. Die Vergütung entspricht dem im Vertrag oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbarten Honorar bzw. (bis zur Ausfertigung des Vertrages) dem im Angebot ausgewiesenen Honorar, so dieses mündlich oder in anderer Form angenommen wurde.

3.2.Einzelleistungen (wie grafische Entwürfe, Konzept, Texte, programmierter Code etc.) bilden zusammen mit der jeweiligen Einräumung des Nutzungsrechtes eine einheitliche Leistung.

3.3.Beraterleistungen sowie größere Projekte, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und pauschal vergütet werden, sind in angemessenen Teilbeträgen zu vergüten.

3.4.Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus, wird trotzdem das volle Honorar fällig, so wie es im Angebot oder durch die Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag vereinbart wurde. Das gilt auch für nur teilweise oder nicht abgerufene Leistungen.

3.5. Tritt der Auftraggeber von einem bereits mündlich oder schriftlich erteilten Auftrag zurück, wird ein Ausfallhonorar fällig: Bei Rücktritt innerhalb eines Zeitraumes von 8 bis 12 Wochen vor Projektbeginn: 25 Prozent der vereinbarten Auftragssumme. Bei Rücktritt innerhalb von 4 bis 8 Wochen vor Projektbeginn: 50 Prozent der vereinbarten Auftragssumme. Bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Projektbeginn oder innerhalb eines laufenden Projekts: 100 Prozent der vereinbarten Auftragssumme. Können für den Zeitraum einer vom Auftraggeber stornierten Werkvertragsleistung keine alternativen Honorare erzielt werden, werden ebenfalls 100 Prozent der Auftragssumme fällig.

3.6. Eine unentgeltliche Tätigkeit (insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, Konzepten oder sonstigen Kreativleistungen) ist nicht möglich. 

3.7. Vorschläge des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Elbetext ist nicht weisungsgebunden und nicht berichtspflichtig. Wie bestimmte Leistungen erzielt bzw. einzelne Werke erstellt werden, liegt im Ermessen von Elbetext. Maßgeblich für die Vertragserfüllung ist die erbrachte Leistung.

3.8. Das Honorar ist – wenn nicht anders vereinbart – bei Ablieferung der Auftragsarbeit fällig. Das Honorar ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Der Auftraggeber trägt Sorge für die Entrichtung der Künstlersozialgabe.

3.9. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, kann Elbetext entsprechende Abschlagszahlungen verlangen.

3.10. Honorare sind Nettobeträge. Sie sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.

3.11. Tagespauschalen beziehen sich auf einen Arbeitstag von 8,5 Stunden, (inkl. einer Stunde Pause). Anfallende Zusatzstunden werden gesondert berechnet.

3.12. Eilaufträge, Wochenendarbeit (Sa./So.) sowie Nachtarbeit (zwischen 20:00 und 08:00 Uhr) werden – je nach Art und Inhalt – mit einem Aufschlag von 50 bis 100 Prozent berechnet.

 

4) FREMD- UND NEBENKOSTEN

4.1. Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen, die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie werden grundsätzlich von Drittfirmen im eigenen Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.

4.2. Fremdkosten, die Elbetext auf Veranlassung des Auftraggebers in eigenem Namen bezahlt, werden dem Auftraggeber zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

4.3. Gibt Elbetext notwendige Fremdleistungen in Auftrag, sind die Beauftragten nicht Erfüllungsgehilfen von Elbetext. In diesen Fällen haftet Elbetext nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

4.4 Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt Elbetext nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung vor.

4.5. Soweit Elbetext auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber Elbetext von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

4.6. Fremdkosten sind nach deren Rechnungsstellung bzw. Erbringung fällig.

4.7. Kosten für Material, Porto, Kuriere, Recherche etc. werden gesondert ausgewiesen und ohne Aufschlag dem Kunden berechnet.

4.8. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit einem Auftrag zu unternehmen sind, werden vom Auftraggeber übernommen. Dies gilt auch für Besprechungstermine am Geschäftssitz des Kunden sowie für Termine im Zusammenhang mit einer Auftragsanbahnung, wenn der potenzielle Kunde den Ortstermin gezielt wünscht.

 

5) REKLAMATION & KORREKTUREN

5.1. Bei Leistungen im Bereich Grafik und Gestaltung ist vor Produktionsbeginn ein vom Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturabzug vorzulegen.

5.2. Unterschreibt der Auftraggeber keinen Korrekturabzug, so betrachtet Elbetext nach fünf Werktagen ab Datum des Korrekturabzugs die Entwürfe und Produktionsvorlagen vom Auftraggeber als fehlerfrei freigegeben.

5.3. Wenn nicht anders vereinbart, ist bei der Erstellung und Überarbeitung von Texten eine Korrekturschleife im Honorar enthalten. Weitere Korrekturschleifen werden nach Aufwand berechnet.

5.4. Fehler und Mängel sind innerhalb von zehn Werkstagen nach Leistungserbringung bzw. Zusendung eines Werkes vom Auftraggeber zu reklamieren. Erfolgt keine Reklamation, gelten die Leistungen mit Ablauf der Frist als vertragsgemäß erbracht und vom Auftraggeber angenommen. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber Leistungen (oder Teile davon) bereits vor Ablauf der Reklamationsfrist nutzt.

 

6) PRODUKTIONSÜBERWACHUNG

6.1. Die Produktion wird von Elbetext nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist Elbetext ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

6.2. Übernimmt Elbetext die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach bestem Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber stellt hierbei Elbetext von der Haftung frei.

6.3. Elbetext kann Personen oder Drittfirmen (z.B. Fotografen, Programmierer, Grafiker, Druckereien, Belichtungsstudios), die vom Auftraggeber zur Realisation des Werkes beauftragt wurden, ablehnen, wenn für Elbetext deren fachliches Können oder handwerkliche Qualität zweifelhaft bzw. nicht ausreichend sind.

 

7) BERATUNGSTÄTIGKEIT

7.1. Gegenstand eines Auftrages in der Kommunikationsberatung ist die vereinbarte Tätigkeit bzw. die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.

7.2. Der Auftraggeber stellt Elbetext alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Er verpflichtet sich, Elbetext die für die Beratertätigkeit erforderlichen Arbeiten durchführen zu lassen.

 

8) HAFTUNG

8.1. Elbetext haftet nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insgesamt jedoch nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Annuntio haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder technische Störungen entstanden sind. Auch wird keine Haftung übernommen für Fehler oder Verzögerungen, die vom Kunden durch falsche, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Unterlagen verursacht werden.

8.2. Elbetext haftet nicht für die urheber-, wettbewerbs- und warenrechtliche Zulässigkeit bzw. Eintragungsfähigkeit der Arbeiten. Der Auftraggeber übernimmt mit der Publikation/Freigabe der Arbeiten die volle Haftung sowie auch die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Ton. Für formale und inhaltliche Fehler (z.B. Rechtschreibung, Übersetzung, Fakten) haftet Elbetext nicht.

8.3. Beraterleistungen erfolgen nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt. Elbetext haftet nach der Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber und Dritten nicht für Ansprüche, die sich aus Form und Inhalt der Beratung ergeben.

8.4. Soweit Elbetext auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in Auftrag gibt, haftet Elbetext nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringers. Nicht rechtzeitig erbrachte Fremdleistungen verlängern die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum.

8.5. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Für die vom Auftraggeber einmal publizierten oder freigegebenen Leistungen entfällt jede Haftung durch Elbetext. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Elbetext, stellt er Elbetext von der Haftung frei.

8.6. Elbetext überlassene Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er Annuntio von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

8.7. Elbetext behandelt überlassene Vorlagen mit größter Sorgfalt und gibt sie nicht an Dritte weiter. Nach Beendigung des Auftrags ist Elbetext verpflichtet, alle Unterlagen unbeschädigt an den Auftraggeber zurückzugeben. Elbetext haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

8.8. Die Gestaltungsfreiheit von Elbetext bei künstlerischen und publizistischen Leistungen darf durch das Vertragsverhältnis nicht eingeschränkt werden. Der Auftraggeber kann die Abnahme der bestellten Arbeiten nur unter den in den Werksvertragsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 631 ff BGB) genannten Voraussetzungen ablehnen.

8.9. Beanstandungen (gleich welcher Art) sind innerhalb von zehn Tagen nach Ablieferung eines Werkes/Erbringung einer Leistung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten das Werk bzw. die Leistung als mangelfrei abgenommen bzw. erbracht.

 

9) EIGENTUMSVORBEHALT & VERSENDUNGSGEFAHR

9.1. Elbetext räumt für Kreativleistungen nur die Nutzungsrechte ein. Ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

9.2. Originale (Druckvorlagen, Reinzeichnungen und Negative) sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Annuntio zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

9.3. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

 

10) REFERENZEN

10.1. Von sämtlichen beauftragten Arbeiten behält sich Elbetext vor, diese im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit (ganz oder in Teilen) als Referenzen zu verwenden.

 

11) TERMINE & FRISTEN

11.1 Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich bei einem von Elbetext nicht zu vertretenden, vorübergehenden  oder unvorhersehbaren Leistungshindernis um den Zeitraum, für welchen dieses Hindernis andauert.

11.2. In Fällen höherer Gewalt ist Elbetext von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Leistungsverhinderung anhält. Als Fall höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Unterbrechungen der Stromversorgung, behördliche Maßnahmen, Störungen von TK-Netzen und Gateways etc.sofern sie außerhalb der Verfügungsgewalt von Elbetext liegen.

 

12) DATENSCHUTZ

12.1. Personenbezogene Daten des Auftraggebers verwendet Elbetext nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Als Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers dient das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies geschieht im ausdrücklichen Interesse des Kunden.

 

13) ERFÜLLUNGSORT & GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg.

 

14) UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BEDINGUNGEN

14.1 Vereinbarungen in Angeboten von Elbetext (z. B. eingeräumte Nutzungsrechte, Zahlungsmodus), die durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden, gehen vor Vereinbarungen vorstehender Bestimmungen.

14.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Hamburg, den 01. Januar 2015

IMPRESSUM:

Dr. Thomas Orthmann – Falkenried 46, 20251 Hamburg – Tel.: 040 – 870 807 24 – E-Mail: orthmann (a.t.) elbetext.de – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE239486348

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